Konto wechseln

Eine bedienungslose Loyalität ist in vielen Bereichen im Leben angebracht. Aber beim Festklammern an einem alten und möglicherweise überteuerten Konto ist sie fehl am Platz. Der Wechsel des Kontos kann sich durchaus lohnen und ist inzwischen so leicht wie nie zuvor. Als große Hilfe erweist sich hierbei ein neues Gesetz.

Eine lange Zeit war ein Kontowechsel als aufwendig und kompliziert verschrien. Doch spätestens mit der Einführung des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VzkG) am 18. September 2016 hat sich dies jedoch geändert. Ein Kontowechsel lohnt sich also mehr denn je. Immer mehr Menschen sehen das genauso und vergleichen die Konditionen ihres momentanen Kontos mit jenen der Konkurrenz.

Das Verbraucherzahlungskontogesetz

Viele Faktoren können dazu beitragen, dass man sein Konto wechseln möchte. Diese Gründe reichen von zu hohen Zahlungen bis hin zu einem nicht ausreichenden Service der bisherigen Bank. Wenn man sich dazu entschließt, mit seinem Konto zu einer anderen Bank zu wechseln, dann kann man vom Verbraucherzahlungskontogesetz (VzkG) profitieren. Vor dem Gesetz konnten österreichische Banken dem Kontoinhaber freiwillig beim Umzug helfen. Seit dem Gesetz ist Hilfe beim Umzug zu einem Konkurrenten verpflichtend. So wird sichergestellt, dass sämtliche Daueraufträge weitergeführt und Lastschriften vom neuen Konto abgebucht werden. Weiters wird sichergestellt, dass das Gehalt am Monatsende am richtigen Konto landet.

Dieser Kontowechselservice funktioniert allerdings ausschließlich in Österreich, sowohl die neue als auch die alte Bank müssen hierzulande sesshaft sein. Beim Kontowechsel ins EU-Ausland ist die alte Bank nur dazu verpflichtet, wichtige Informationen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei der Kontoverlagerung ins Ausland muss man den Kontowechsel selbst mit der neuen Bank abstimmen.

So klappt der Kontowechsel

Bei einer Verlagerung des Kontos innerhalb Österreichs übernimmt die Bank beinahe alle Aufgaben. Für eine Eröffnung eines Kontos gibt man lediglich eine Ermächtigungserteilung an die neue Bank ab und beauftragt sie dadurch formal mit dem Wechsel des Kontos. Man selbst erhält davon eine Kopie und man muss sich nicht selbst darum kümmern das alte Konto zu kündigen. Außerdem kann man bestimmen, welche Aufgaben des Kontowechsels die neue Bank übernehmen soll.

Bei manchen Bankinstituten kann ein Wechsel des Girokontos gänzlich via Online-Banking durchgeführt werden. Auf den Internetauftritten und den Filialen sind die österreichischen Banken dazu verpflichtet, dem Verbraucher entsprechende Informationen zum Wechsel zur Verfügung zu stellen, hierunter fallen auch, welche Fristen eingehalten werden müssen.

Allerdings hat sich bei den gesetzlichen Fristen einiges geändert. Diese sind nämlich für die Banken jetzt knapper als in der Vergangenheit. Nach der Beauftragung des Wechsels kontaktiert die neue Bank die alte Bank binnen 2 Werktagen. Diese muss wiederum binnen 5 Tagen die verlangten Daten zukommen lassen. Nun hat das neue Geldinstitut 5 Tage Zeit, um den Wechsel zu vollziehen und dem Nutzer die neuen Daten mitzuteilen.

Umzugstermin selbst bestimmen

Man legt fest, wann die neue Bank das alte Konto kündigen soll, solange die vertraglich festgelegten Fristen eingehalten werden. Allerdings dürfen die Fristen nicht mehr als einen Monat ausmachen. Bis zur unwiderruflichen Kontoschließung darf die alte Bank noch Gebühren erheben. Eine Schließung des alten Kontos ist selbstverständlich nur dann möglich, wenn kein negativer Saldo vorliegt.

Eine weitere Neuheit ist, dass von der alten Bank Informationen zu Lastschriften und wiederkehrende Zahlungseingänge innerhalb der vergangenen 13 Monaten zur Verfügung gestellt werden müssen. Das soll helfen den Überblick nicht zu verlieren. Auch dann, wenn man den Zahler und dem Empfänger selbst über die Änderung der Kontoverbindung informieren möchte. Zu diesem Zweck kann man Mustervorlagen verwenden, welche einem die neue Bank zur Verfügung stellt.

In der Regel ist der Wechsel des Kontos kostenlos. Gebühren fallen für Dienstleistungen nur an, wenn dies speziell im Vertrag vereinbart wurde. Das Sold muss den tatsächlich entstandenen Kosten verbunden und angebracht sein. Für die Bereitstellung der Zahlungsauftragsdaten darf die Bank keine Gebühren verlangen.

Vergleichen lohnt sich

Das Gras des Nachbarn ist bekanntlich immer grüner, allerdings kann das im übertragenen Sinn beim Konto wirklich zutreffen. Daher kann es sich durchaus lohnen, die Konditionen des Kontos exakter zu prüfen und mit den Angeboten anderer Banken zu vergleichen. Denn nicht selten bieten Konkurrenten ein besseres Gesamtpaket an, daher lohnt sich ein Wechsel. Denn eines ist ganz sicher. Wer sein Konto nur aus Bequemlichkeit behält, verschenkt unter Umständen Geld. Der Kontowechselservice der Bank übernimmt beinahe jede Aufgabe.

In drei Schritten zum neuen Konto:

  1. Angebote vergleichen und das gewünschte Konto wählen
  2. Formulare ausfüllen und notwendige Dokumente bereithalten
  3. Nach der erfolgreichen Antrags- und Bonitätsprüfung erhält man seine neue Kontonummer und Zugangsdaten

Bank wechseln leicht gemacht

Eventuell auftretende Verzögerungen beim Kontowechsel gehören hoffentlich in der Zukunft der Vergangenheit an. Allerdings sollte das kein Grund sein, deswegen einen Wechsel abzusehen. Prinzipiell muss man nur den Auftrag aufgeben, der Rest wird von der neuen Bank erledigt. Auch wenn sich die Banken bereits sehr kooperativ beim Wechsel gezeigt haben, ist dieses Gesetz aus der Sicht des Verbrauchers mit Sicherheit ein sehr begrüßungswerter Schritt. Dank diesem Gesetz wurde der Wechsel des Kontos entscheidend erleichtert, die österreichischen Banken arbeiten stets daran, den Kontotransfer für den Kunden noch unkomplizierter zu gestalten.

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