Gehaltskonto Vergleich

Das Gehalts Konto wird von den meisten Menschen verwendet und ist somit eines der am häufigsten eröffneten Konten überhaupt. Wie es der Name bereits sagt, wird es in der Regel als Girokonto für den Gehaltseingang verwendet. Es stehen aber grundsätzlich auch alle Funktionen eins normalen Kontos zur Verfügung. Der hauptsächliche Unterschied besteht darin, dass ein solches Konto kostenlos ist, solange monatliche Geldeingänge zu verzeichnen sind. Bei einem Girokonto fallen hingegen in den meisten Fällen Gebühren an, denn hier ist kein Mindesteingang vorgeschrieben.

Für wen eignet sich ein Gehaltskonto?

Das Gehaltskonto ist vor allem für Menschen gedacht, die über ein Einkommen aus Erwerbsarbeit oder anderen unselbstständigen Beschäftigung verfügen. Somit ist also klar, dass in diesem Zusammenhang monatlich feste Beträge auf das Konto eingezahlt werden. Hierdurch wird dem Kunden häufig ein höherer Dispositions Kredit und ein besserer Zinssatz offeriert. Anders als bei reinen Privatkonten werden somit allgemein günstigere Konditionen angeboten, denn durch den steten Geldeingang ist die kontoführende Bank in der Lage, mit den entsprechenden Einlagen zu arbeiten.

Welche Voraussetzungen für ein Gehaltskonto gibt es?

Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass auf ein Gehaltskonto monatlich ein Festbetrag eingezahlt werden muss. Dieser wird in der Regel vom Arbeitgeber überwiesen. In vielen Fälle verlangen die Banken einen Nachweis über die Beschäftigung, bevor ein entsprechendes Konto überhaupt eingerichtet wird. Andernfalls bleibt dem Kunden nur ein reines Privatkonto als Alternative offen. Genau wie bei einem normalen Girokonto ist die Eröffnung allerdings auch an die Bonität des Kunden gebunden. Die Daten werden dabei in der KSV abgefragt, sodass die Eröffnung auch abgelehnt werden kann, sollten hier gravierende negative Merkmale eingetragen sein.

Dispositionskredite

Auch auf einem Gehaltskonto können bei ausreichender Bonität entsprechende Dispositionskredite aufgenommen werden. Oftmals fallen die Zinsen hier sogar deutlich geringer aus, denn durch den regelmäßigen Geldeingang ist eine gewisse Sicherheit gewährleistet. Je nach Gehalt kann dann auch der Dispo-Kredit entsprechend angepasst werden, sodass die verfügbare Summe einzig vom eigenen Einkommen abhängt. Allerdings können Banken hier auch diverse Beschränkungen auferlegen, sollte andere Umstände dazu beitragen, dass die Bonität geschmälert wird.

Steuerliche Erfassung

Auf einem Gehaltskonto können sofort diverse Freistellungsaufträge an die Bank übergeben werden. Das Konto ist steuerlich allerdings nicht bessergestellt als ein normales Privatkonto unter vergleichbaren Einkommensverhältnissen. Auch hier zählt lediglich die jeweils zugeteilte Steuerklasse. Allerdings können von einem Gehaltskonto meist alle erforderlichen Unterlagen sofort abgerufen werden, wenn dies mit der Bank vereinbart wurde. Da viele Geldhäuser inzwischen digitale Postfächer anbieten, lassen sich die Unterlagen so einfach aus diesen heraus herunterladen.

Gemeinsam geführtes Konto

Ein Gehaltskonto lässt sich auch gemeinsam führen. Sollte der Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls über ein festes Einkommen verfügen, dann diese Beträge auf ein und dasselbe Konto überwiesen werden. Bei diesem Vorgehen wird auch eine zusätzliche EC-Karte ausgestellt, sodass beide Personen einen vollständigen Zugriff besitzen.

Entscheidungen über das Konto müssen dann auch von beiden Verfügungsberechtigten getroffen werden. Dies betrifft vor allem rechtliche Aspekte oder die Auflösung des Depots. In der Regel ist somit gesichert, dass niemand allein und zu seinem eigenen Vorteil das Konto einfach kündigen kann.

Steuerlich lohnt sich ein solches Gehaltskonto nur, wenn beide Personen zusammen veranlagt werden. Bei getrennten Steuererklärungen sollten demnach auch zwei Konten existieren, da es hier schnell zu Verwirrungen bei den Geldeingängen und Abhebungen kommen kann.

Ein Gehaltskonto umwandeln

Für viele Menschen stellt sich die Frage, was passiert, wenn einmal kein festes Einkommen mehr gegeben ist. Für einen solchen Fall bieten die meisten Banken die Umwandlung eines entsprechenden Kontos an. Dabei wird das bisherige Gehaltskonto in ein normales Privatkonto konvertiert, wobei hier dann allerdings auch Gebühren anfallen können. Die genauen Konditionen sind jeweils mit der eigenen Bank abzusprechen.

Sollte wieder ein festes Einkommen bestehen, sodass kann das Konto auch wieder in ein Gehaltskonto umgewandelt werden. Allerdings ist bei diesem Schritt die gleiche Vorgehensweise erforderlich wie dies bei der erstmaligen Eröffnung der Fall war. So muss zwangsläufig ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden, aus welchem hervorgeht, dass tatsächlich ein monatliches Einkommen gewährleistet ist.

Diese Zahlungen werden nicht anerkannt

Es gibt allerdings auch regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die nicht als Einkommen anerkannt werden. Dies ist beispielsweise bei allen sozialen Transferleistungen der Fall. Der Hintergrund ist darin zu suchen, dass es sich hier nicht um pfändbares Einkommen handelt, denn ein Gehaltskonto setzt zwangsläufig voraus, dass Lohnzahlungen von eventuellen Gläubigern gepfändet werden können.

Auch Einkommen aus sogenannten Minijobs, die nur geringfügig entlohnt werden gelten nicht als Gehalt, sodass auch für diese kein Gehaltskonto eingerichtet werden kann. Das Gleiche ist dann der Fall, wenn nur eine befristete Beschäftigung über einen relativ kurzen Zeitraum besteht. Auch wenn für diese Zeitspanne ein entsprechendes Einkommen zur Verfügung steht, ist dies meist keine ausreichende Sicherheit für das kreditführende Institut.

Rentenzahlungen gelten zwar als normales Einkommen, allerdings nicht Gehalt. Daher kann auch für diese kein Gehaltskonto eingerichtet werden. Eine Ausnahme besteht dabei darin, dass das Konto bereits existierte, bevor es zum Renteneintritt kam. Hier ist eine Umwandlung dann nicht erforderlich, da die Umstellung einfach nur als Übergang gewertet wird, sofern monatlich weiter feste Geldbeträge auf das Konto eingezahlt werden.

Privatüberweisungen

Einen Sonderfall stellen hier Privatüberweisungen dar. In einer ausreichenden Höhe können auch diese als Gehalt angesehen werden, wenn sie regelmäßig erfolgen und zumindest im Durchschnitt eine Konstante bilden. Woher und aus welchen Gründen das Geld dann bezogen wird, spielt keine Rolle, allerdings kann die Bank einen Nachweis verlangen, dass diese Zahlungen auf Dauer erfolgen. Zumeist ist die Einrichtung eines Gehaltskontos oder die Abwendung einer Umwandlung in ein Privatkonto erst unter diesen Voraussetzungen möglich. Entsprechende Optionen sind aber jeweils bei der zuständigen Bank zu prüfen.

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