Handyvertrag kündigen

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Wer seinen Vertrag für sein Handy kündigen möchte, der sollte das am besten immer schriftlich erledigen. Schriftlich aber nicht per Mail oder SMS, sondern auf dem Postweg, als in Form eines Briefes mit Unterschrift. Ein Grund für die Kündigung muss nicht angegeben werden.

Auch wenn es im Vertrag heißen sollte, es ist auch eine mündliche Kündigung möglich, sollte man die schriftliche Kündigung auf alle Fälle bevorzugen.

Handyvertrag immer schriftlich kündigen

Eine Kündigung auf dem Postweg am besten per Einschreiben versenden, wenn möglich noch mit einem Zeugen. Auch nicht verkehrt, eine Kopie vom Kündigungsschreiben anfertigen. Kündigt man im Handy-Shop mittels Formular unbedingt eine Empfangsbestätigung ausstellen lassen. Hat man einen schriftlichen Beweis an der Hand, ist man im Fall der Fälle auf der sicheren Seite. Ohne Empfangsbestätigung ist Ärger vorprogrammiert.

Unterschrift wichtig

Eine Unterschrift ist immer wichtig, Verträge, Kündigungen usw. haben ohne Unterschrift keinerlei Gültigkeit. Bei einer Kündigung per Mail oder SMS kann immer behauptet werden, dass eine andere Person diese Kündigung verfasst hat.

Per Post versenden

Die sicherste Methode für eine Kündigung ist und bleibt der Postweg. Am besten sollte eine Kündigung per Einschreiben versandt werden. Per Einschreiben ist zwar nicht vorgeschrieben, doch Einschreiben gibt Sicherheit, schließlich erhält man einen Beleg dass das Schreiben auch bei der Post aufgegeben wurde. Außerdem lässt sich dadurch auch feststellen dass der Brief zugestellt wurde.

Bei der Kündigung per Einschreiben gibt es zwei unterschiedliche Zustellungen:

  • Einschreiben mit Rückschein (Unterschrift des Empfängers)
  • Einschreiben Einwurf (Bestätigung des Zustellers, dass Brief in Briefkasten eingeworfen wurde, gilt als zugestellt)

Termin für die Handytarif-Kündigung

Wichtig dass die Kündigung auch wirksam ist, die Kündigung muss fristgerecht zugestellt werden. Da sich Verträge dieser Art automatisch verlängern, muss die Kündigungsfrist in der Regel eingehalten werden. Selbst wenn man nicht vorhat den Vertrag zu kündigen, sollte man sich an diesen Termin erinnern lassen. Möglich ist das im Internet mittels Erinnerung-Mail, alternativ Erinnerungsfunktion im Kalender. Da Fristen für die Kündigung leicht übersehen werden, ist das eine sinnvolle Vorgehensweise. Für eine frühe Kündigung spricht auch, dass nicht das Datum zählt das auf dem Brief steht, sondern der Poststempel als Datum der Kündigung Gültigkeit hat.

Formulierung des Schreibens

a es sich um ein amtliches Schreiben handelt, immer in der Sie-Form schreiben. Im Internet können auch Kündigungs-Formulare ausgedruckt werden. Hier genügt es dieses Formular auszufüllen, zu unterschreiben und mit der Post versenden.

Damit die Kündigung vom Mobilfunkbetreiber auch akzeptiert wird, sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Anschrift des Betreibers
  • Adresse Verfasser
  • Datum
  • Mobilfunknummer + Kundennummer + Vertragsnummer
  • Inhaber des Vertrages
  • Datum der Kündigung
  • Unterschrift

Muster und Kündigungsvorlage

Hier finden Sie eine Kündigungsvorlage für Ihren Handyvertrag:

 

Max Mustermann

Musterstraße 100

10000 Musterstadt

 

An:

A1 Telekom Austria AG

Postfach 1001

1011 Wien

Österreich

 

Betreff: Kündigung Mobilfunkvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meinen Mobilfunkvertrag, Mobilfunknummer 0151-2345678, Kundennummer 00011, Vertragsnummer 101011 zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige.

Bitte um Empfangsbestätigung! Für Ihre Bemühungen besten Dank!

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann

(Datum, Ort, Unterschrift)

 

Mit dieser Musterkündigung können Sie Ihren Handyvertrag in Österreich schnell und einfach schriftlich per Post kündigen. Eine Vorlage für die Handyvertrag-Kündigung finden Sie auf Vorlage.at. Möchten Sie von einem Abschluss zurücktreten, finden Sie auf der Webseite der Arbeiterkammer eine Word-Vorlage zum Download.

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