Zwangsversteigerungen & Edikte in Österreich

Eine Zwangsversteigerung bietet eine Möglichkeit, günstig eine Immobilie zu erwerben. Allerdings sind in der Zwangsversteigerung befindliche Immobilien längst kein Geheimtipp mehr. Daher kommen auf jede versteigerte Immobilie in der Regel mehrere Bieter, die den Preis letztendlich in die Höhe treiben. Am Ende bewegen sich die Versteigerungssummen derartiger Objekte nur knapp unter den durchschnittlichen Kaufpreisen der jeweiligen Region.

Warum werden Immobilien zwangsversteigert?

Immobilien gehen in die Zwangsversteigerung, wenn der Hauseigentümer derart hoch verschuldet ist, dass er seine Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag mit der Bank beziehungsweise einem anderen Kreditgeber nicht mehr begleichen kann. Die Zwangsversteigerung ist ein für die Kreditgeber vergleichsweise einfacher Weg der Immobilienverwertung, um einen drohenden Zahlungsausfall zu vermeiden. Der Hausbesitzer selbst kann diese wirklich letzte Maßnahme zur Abwendung eines Kreditausfalls nur durch Begleichen seiner Schulden abwenden.

Lohnt es sich, eine Immobilie aus der Zwangsversteigerung zu erwerben?

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Da derartige Objekte längst kein Geheimtipp mehr sind und Zwangsversteigerungen öffentlich ausgeschrieben werden, kommen in der Regel mehrere Bieter auf ein Objekt, die den Versteigerungspreis in die Höhe treiben. Immobilien in gutem Zustand und guter Lage gehen meistens nur knapp unter den marktüblichen Verkaufspreisen der jeweiligen Region unter den Hammer. Alternativ können derartige Immobilien auch gut auf dem offenen Wohnungsmarkt angeboten werden, um die gewünschten Preise zu erzielen. In diese Zwangsversteigerung gehen daher häufig Immobilien in weniger gutem Zustand und/oder in wenig bevorzugter Lage. Zu diesen Objekten gehören nicht nur Wohnhäuser, sondern auch Gaststätten, Betriebs- und Werkstätten. In Österreich werden pro Jahr ca. 2.200 Zwangsversteigerungstermine abgehalten.

Aktuelle Zwangsversteigerungen in Österreich finden?

Interessenten können das Angebot in der für sie interessanten Region über die Ediktsdatei des Justizministeriums einsehen. Über entsprechende Eingaben in die Suchfunktion erhalten Sie ausschließlich die für Sie relevanten Ergebnisse. Alternativ bieten Tageszeitungen einen Überblick über die gerade im Angebot befindlichen Zwangsversteigerungsobjekte. Einen schnellen und einfachen Überblick über aktuelle Zwangsversteigerungen in Österreich erhalten Sie auf https://www.zvginfo.at/. Wer ein passendes Objekt gefunden hat, sollte an dem gesetzlich vorgeschriebenen, häufig nur ein Mal stattfindenden Besichtigungstermin teilnehmen, denn niemand sollte eine Immobilie ohne vorherige Besichtigung kaufen. In diesem Fall können böse Überraschungen in Form nicht fertiggestellter oder sanierungsbedürftiger Objekte lauern. Bei diesem Vorort-Termin können Sie Informationen über die betreibende Bank, offene Forderungen und eventuell bestehende Hypotheken, Grundschulden oder sonstige Belastungen, zum Wegerechte, einholen.

An dem in der Ediktsdatei ausgeschriebenen Tag findet die Zwangsversteigerung statt. Im Vorfeld sollten Interessenten einen Kassensturz machen und genau berechnen, wie viel Geld zur Verfügung steht. Legen Sie einen etwas oberhalb der Maximalsumme befindlichen Betrag fest. Dieses ist ein psychologischer Trick, den erfahrende Bieter sehr genau kennen, denn runde Summen stellen eine größere Hemmschwelle dar als ungerade Summen. Steigen Sie nicht gleich zu Beginn in die Bieterrunde ein, um den Preis nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Eine Begleitperson ist zu empfehlen, da sie nicht in den „Bieterkampf“ involviert und daher natürlich nicht so nervös ist wie Sie. Gebote werden ausschließlich mündlich abgegeben. Zum Termin sind ein Lichtbildausweis vorzulegen sowie eine als Vadium bezeichnete Sicherheitsleistung in Form eines Sparbuchs zu hinterlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert.

Die Versteigung ist in dem Moment zu Ende, in dem der Höchstpreis nicht mehr überboten wird. Fällt bei Drei der Hammer, wird Höchstbietende Eigentümer der Immobilie, vorausgesetzt, die Gläubiger stimmen zu. Bewegt sich das Gebot unterhalb 50 Prozent des Schätzwertes, kann Ihre Bietersumme von einem anderen Interessanten überboten werden. Sie selbst können Ihr Gebot gleichfalls erhöhen. Gehen keine höheren Gebote ein und erhebt keiner der Gläubiger Einspruch, geht die Immobilie zu dem sehr viel geringeren Gebot in Ihr Eigentum über. Selbst nach dem Zuschlag besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten von dem Gebot zurückzutreten. Die bereits entrichtete Sicherheitsleistung erhalten Sie in diesem Fall allerdings nicht zurück.

Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?

  1. Schätzwert festlegen
    Bevor das Objekt über eine öffentliche Ausschreibung in die Zwangsversteigerung geht, legt ein Gutachter den Schätzwert der Liegenschaft fest.
  2. Ausschreibung
    Anschließend wird der Versteigerungstermin inkl. Gutachten und weiterer Details zur Versteigerung veröffentlicht.
  3. Anmeldung der Interessenten
    Interessenten, die an der jeweiligen Liegenschaft interessiert sind, müssen sich zur Teilnahme an der Zwangsversteigerung unter Vorlage eines Lichtbildausweises anmelden. Ferner ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent des Schätzwertes in Form eines Sparbuch es zu hinterlegen.
  4. Organisatorisches
    Bei Versteigerungsbeginn werden Informationen über die entsprechenden Liegenschaften sowie der darauf lastenden Schulden erteilt.
  5. Bieten
    Nach abgeschlossener Informationserteilung beginnt der Bieterprozess. Die Interessenten geben ihre Angebote mündlich ab. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag bei Drei.
  6. Abschluss des Geschäfts
    Nach dem Zuschlag wird der Höchstbietende Eigentümer der Immobilie, vorausgesetzt, die Gläubiger haben keine Einwände und der Versteigerungspreis fällt nicht zu gering aus. Grundsätzlich ist 50 Prozent des Schätzwertes zu erreichen, damit das Gericht den Zuschlag erteilt. Die zehn Prozent Sicherheitsleistung (Vadium) wird einbehalten. Innerhalb von zwei Monaten muss der neue Eigentümer den Kaufpreis entrichten, erst dann erfolgt die Eintragung in das Grundbuch über das Amtsgericht. Anschließend wird ein Verteilungstermin für die Gläubiger festgelegt, zu dem sie erfahren, in welcher Höhe ihre ausstehenden Forderungen beglichen werden.

Nebenkosten bei Zwangsversteigerungen

Zu berücksichtigen sind ferner die Nebenkosten: Notarkosten, Grunderwerbssteuer, 5 Prozent Vermittlungsgebühr, Kosten für die Kreditfinanzierung sowie eventuell bestehende Hypotheken und Grundschulden, die mit der versteigerten Immobilie übernommen werden.

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